Beitragserhöhung der Krankenkasse: Mehr zahlen für nichts?!
Verfasst von Vanessa Lehmann am
Der Brief ist vielen ins Haus geflattert und hat wohl einige verärgert. Die Mitteilung der Krankenkassen, dass es teurer wird. Grund für die Erhöhung: Der Bafög-Satz sei gestiegen, deshalb müssen jetzt alle Studierende tiefer in die Tasche greifen…
Knapp 14 Euro mehr…
„Die Bundesregierung hat die BaföG-Bedarfssätze zum 1. August 2019 erhöht. Diese Änderung wirkt sich zum Wintersemester 2019/20 auch auf ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus.“ Das gibt die Krankenkasse AOK als Begründung für die Erhöhung an. Klingt irgendwie ungerecht – zumal viele Studierende gar kein BaföG beziehen. Nichtsdestotrotz steigt der Beitrag bei der AOK um 13,70 Euro. Kann man verschmerzen, aber ohne Leistung dafür zu erhalten? Echt doof.
Wie die Summe berechnet wird
Der studentische Krankenkassen-Beitrag wird anhand der BaföG-Bedarfssätze berechnet, wie es vom Gesetzgeber festgelegt wurde. Er besteht aus Sockelbetrag und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag, wie Tanja Wolf von der Verbraucherzentrale NRW erläutert. Der Sockelbetrag liege bei 76,04 Euro, das sind 10,22 Prozent des BaföG-Bedarfssatzes, der auf 744 Euro erhöht wurde (vorher 649 Euro). Den Zusatzbeitrag bestimmt die Krankenkasse, durchschnittlich liege dieser bei 0,9 Prozent des BaföG-Bedarfssatzes. Bei der AOK sind das konkret 76,04 Euro Krankenversicherung + 6,70 Euro Zusatzbeitrag + 24,55 Euro Pflegeversicherung. Gesamt stolze 107,29 Euro.
Was tun, wenn ich wechseln will?
Die Erhöhung betrifft alle Krankenkassen, wie mir Stephan Gill von der AOK verrät. Ein Wechsel macht demnach keinen Sinn. Wird der Zusatzbeitrag jedoch auch erhöht, können Studierende allerdings von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Tanja Wolf erklärt:
„Die Krankenkasse muss die Erhöhung des Beitrags und das Recht zum Wechsel rechtzeitig ankündigen. Erhalten Studierende eine schriftliche Ankündigung, können sie bis zu dem Ende des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird.“
Die Kosten der Versicherungen inklusive Zusatzbeiträgen lassen sich beispielsweise bei der Krankenkassen-Zentrale einsehen.
Da kann man wohl nichts machen
Ob ein Wechsel wegen 1 – 2 Euro den bürokratischen Aufwand wert ist, muss jeder selbst entscheiden. Fest steht allerdings: Fair ist die Erhöhung nicht. Allerdings liegt das Problem nicht bei den Krankenkassen, sondern bei den Vorgaben der Bundesregierung. Diese beschließt und erhöht gegebenenfalls den BaföG-Bedarfssatz, an den die Beitragssätze der studentischen Krankenversicherung gekoppelt sind.
*bearbeitet am 09.11.2019