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Ich hab Polizei

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G20. Ich sehe brennende Autos, ausgeraubte Geschäfte, vermummte Menschen. Und all dem gegenüber die Polizei. Im Internet finden wir Videos, wie Polizisten auf Demonstranten einprügeln, eintreten – gerechtfertigt? Die Ermittlungen laufen.

(CC-0) fsHH / pixabay.com

Das Thema Polizeigewalt in Deutschland ist seitdem aktueller denn je.

Derzeit laufen 49 Ermittlungsverfahren gegen die Polizei und allein davon 41 wegen Körperverletzung
Die restlichen Anzeigen behandeln Bedrohungen, Nötigungen und Beleidigungen.

Immer noch kommen Hinweise auf Fehler der Polizei beim zuständigen Dezernat rein. Die vielen Videos im Internet sollen in die Ermittlungen einfließen. Trotzdem gibt es verhältnismäßig wenige Anzeigen. Das liegt daran, dass die Opfer eine Gegenanzeige fürchten bzw. diese durch die niedrigen Verurteilungszahlen abgeschreckt sind, denn:

Pro Jahr werden zwischen 1600 und 2000 Polizisten angezeigt, aber gerade mal 3% führen zu einer Anklage

Außerdem: interne Ermittlungsverfahren werden nicht von Externen durchgeführt, sondern (wie der Name schon sagt) von Internen, also von der Polizei. Polizisten ermitteln gegen Polizisten – das lasse ich jetzt mal unkommentiert so stehen.

Doch die Polizei darf doch Gewalt anwenden oder etwa nicht? Ja. Allerdings nur zur Verteiligung. Erlaubt sind Faust- oder Stockschläge, sowie der Einsatz von Tränengas – sofern es bei geringen Verletzungen bleibt. Geschossen darf nur, wenn Lebensgefahr für den Polizisten oder Mitmenschen besteht.

Doch in wie weit sind Tritte auf Menschen, die bereits am Boden liegen gerechtfertigt? Wo ist die Grenze zwischen Gewaltabwehr und Gewaltausbruch? Klar ist: Gewalt sollte kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein!

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