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Zu faul für Rechtschreibung?

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Fehlende Toleranz für studierende Legastheniker an Hochschulen.

(CC-0) Foto-Rabe / pixabay.com

Zu aller erst: Legasthenie ist keine Krankheit. Krankheiten können geheilt werden, wohingegen Legasthenie für immer bleibt. Es ist eine "chronische" Teilstörung und muss seit einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2002 hochschulrechtlich als Behinderung eingestuft werden. Fast jeder 200. Student in Deutschland ist Legastheniker.
Selbsverständlich wäre also für diese Studenten ein Nachteilsausgleich, um die Chancengleichheit der Studenten zu gewährleisten - zumindest in der Theorie. Denn zu Bedauern verlangt allein die Durchsetzung eines solchen Ausgleichs dem studierenden Legasthenikern mehr ab, als sie eventuell am Ende bringen mag.
Es ist ein zweierlei bedingtes Problem: 1. Sträuben sich die Hochschulen Legasthenie anzuerkennen, aus Angst vor möglichen Situationen, in denen sich gesunde Studenten mit einem Legasthenie-Attest einen unfairen Vorteil erschleichen wollen. 2. Ist es die Ignoranz, die Behinderung nicht als solche anzusehen.

Chancengleichheit statt Vorteil
Wie mit einem Nachteilsausgleich verfahren wird, entscheidet die Hochschule selber. Das führt wiederum zu einer hohen Diskrepanz der Lösungsansätze verschiedener Hochschulen - Bei den einen besser. Bei den anderen eher schlechter. 
Ein möglicher Verbesserungsansatz wäre, dass die Hochschulen beginnen zu handeln und an einem allgemeingültigen Verfahren arbeiten, wie mit einem Ausgleich zu hantieren ist. 
Doch vor allem muss die Last vom ohnehin belasteten studentischen Legastheniker genommen werden, in dem die Hürden verkleinert werden, um überhaupt an einem Nachteilsausgleich teilnehmen zu können und endlich ein Bewusstsein für jene, mehr als 9000 Studenten, entwickelt wird, dass sie nicht alleine gelassen werden mit ihren Problemen. 

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