Alles muss man selber machen... lassen!
Verfasst von Sina Marie Nolte am
Der Stundenplan ist voll bis oben hin, die Bücher stapeln sich auf dem Schreibtisch und die To-Do-Liste platzt mal wieder aus allen Nähten: Studentenalltag. Und ganz am Ende steht etwas, das dir jetzt schon Schweißausbrüche und Angstzustände eintreibt: die Bachelorarbeit!
Doch da erscheint er, der Funke am dunklen Horizont – das Licht am Ende des Tunnels:
“Ghostwriting” heißt die Lösung auf all deine Fragen!
Ein Ghostwriter ist per Definition ein Autor, der im Namen und Auftrag einer anderen Person schreibt. Ursprünglich bezog sich die Dienstleistung des "Ghostwritings" beispielsweise auf die Verschriftlichung von Biografien prominenter Persönlichkeiten. Doch auch im Kontext des Studiums ist der Begriff mittlerweile allgegenwärtig: Hierbei verfasst eine fremde Person, oft ein Kommilitone des Auftraggebers, die angefragte Arbeit für eine vereinbarte Vergütung. Dies kann eine Hausarbeit oder auch eine Studienabschlussarbeit in Form von Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit sein. Internetanbieter gibt es jedenfalls genügend: Sei es auf ghostwritergesucht24.de oder lass-andere-schreiben.de – das Angebot ist vielfältig und wirbt mit “qualitativen akademischen Arbeiten ohne Stress und Bemühungen”.
Doch spätestens seit der “Plagiatsaffäre Guttenberg” ist bekannt, wie gefährlich das Abkupfern und Ausgeben von fremden Inhalten als geistiges Eigentum sein kann. Daher ist es umso wichtiger, die rechtlichen Grundlagen zu kennen:
"Ghostwriting" an sich ist in erster Linie nicht illegal, da es sich um eine Dienstleistung handelt, bei welcher der Autor dem Auftraggeber seiner Arbeit sämtliche Rechte überschreibt. Die legale Grenze wird erst dann überschritten, wenn man in der eidesstattlichen Erklärung unterschreibt, Urheber der Arbeit zu sein und sie benutzt, um einen akademischen Titel zu erlangen. Sofern es sich nicht um eine Prüfungsleistung handelt, ist “Ghostwriting” also absolut unproblematisch. Bewerbungsunterlagen und Motivationsschreiben können beispielsweise ohne Bedenken an andere abgetreten werden.
Sollte euch der Stress im Studium also in den kommenden Wochen über den Kopf wachsen, überlegt euch einmal mehr, welche Arbeiten ihr auf fremde Personen abwälzt und falls ihr doch nicht drumherum kommt, solltet ihr euch dabei nicht erwischen lassen, denn das kann im schlechtesten Fall mit sofortiger Exmatrikulation und einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.